Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege haben im Rahmen
ihres Versicherungsschutzes Anspruch auf Grundpflege und Hauswirtschaftspflege. Die ambulante Pflege zielt darauf ab, pflegebedürftige dabei zu unterstützen, ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen, solange sie dies wünschen.
Ab Pflegegrad 2 bis 5 steht Ihnen Pflegesachleistung zu. Bis zu diesen Betrag können die Kosten durch die Pflegekasse übernommen werden.
Stand Januar 2024
Mit der Punktzahl im Leistungskatalog wird der Punktwert des Pflegedienstes multipliziert, welches den Preis der Leistung ergibt.
Was beinhaltet die Pflegesachleistung
1. An-/Auskleiden
2. Teilwaschen
3. Mund-/Zahnpflege
4. Kämmen
5. Rasieren
6. Evtl. Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes LK1
1. An-/Auskleiden
2. Waschen/Duschen/Baden
3. Rasieren
4. Mund-/Zahnpflege
5. Kämmen
6. Evtl. Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes LK3
- nur 1x wöchentl. und nicht im Zusammenhang mit LK 3 und LK 4
- Bett machen/richten
- Lagerung/Mobilisierung
- Mundger. Zubereiten der Nahrung
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Hygiene bei der Nahrungsaufnahme
- Aufbereitung der Sondennahrung
- Verabreichung der Sondennahrung
- An-/Auskleiden
- Hilfe bei der Darm-/Blasenentleerung
- Teilwaschen
- An-/Auskleiden
- Treppensteigen
- Begleitung bei Aktivitäten
- Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das pers. Erscheinen
erforderlich ist
- Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials
- Reinigen der Wohnung
- Trennung und Entsorgung des Abfalls
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
- Erstellen Einkaufs-/Speiseplan
- Einkaufen
- Einräumen des Einkaufs
- Erstellen eines Einkaufs-/Speiseplanes
- Einkaufen
- Einräumen des Einkaufes
- Zubereitung einer warmen Mahlzeit
- Kochen, Spülen, Reinigen des Arbeitsbereiches
- Zubereitung sonstiger Mahlzeit
- Spülen, Reinigen des Arbeitsbereiches
- Anamnese, Pflegeplanung
- Die Pflegeberatung findet in festen Intervallen statt.
- Pflegegrad 1 freiwillig ( keine Kostenübernahme durch die
Pflegekasse)
- Pflegegrad 2 halbjährlich
- Pflegegrad 3 halbjährlich
- Pflegegrad 4 vierteljährlich
- Pflegegrad 5 vierteljährlich
- Begleitung ,Beschäftigung, Beistand
- Unterstützung bei der Haushaltsführung