Alltagshelden mit Herz ,,Cura-pro''

Pflege und Betreuung mit Leidenschaft
 

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein zentraler Bestandteil der Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie soll sicherstellen, dass Betroffene über ihre Ansprüche und Möglichkeiten umfassend informiert werden und die notwendige Hilfe erhalten.

Im Rahmen dieser Beratung werden individuelle Bedürfnisse ermittelt und passende Leistungen angeboten. Dabei können unter anderem Informationen zu Hilfeleistungen, Pflegehilfsmitteln oder finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten bereitgestellt werden. Ziel ist es, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu fördern.

Die Beratung erfolgt meist durch qualifizierte Fachkräfte, die eine effizientere Orientierung im komplexen Pflegesystem ermöglichen. Sie stehen sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Angehörigen bei Fragen zur Verfügung und unterstützen sie aktiv bei der Antragstellung.

Darüber hinaus trägt die Pflegeberatung zur Verhinderung von Überforderung bei, sowohl für die Betroffenen als auch für deren Angehörige. Informierte Entscheidungen und ein besseres Verständnis der Pflegeleistungen fördern die Selbstständigkeit und Lebenszufriedenheit im Alltag.

In Übereinstimmung mit § 37 Abs. 3 SGB XI müssen Versicherte mit Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und Versicherte mit Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich sich beraten lassen.

Die Kosten für die Pflegeberatung (Pflegegrad 2 bis 5) werden von der Pflegekasse übernommen

Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir beraten Sie ausführlich zu diesem Thema.

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