Die Grundpflege bildet das Fundament der häuslichen Alten- und Krankenpflege. Sie zielt darauf ab, die grundlegenden Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen zu erfüllen. Hierzu gehören vor allem die Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Ein zentraler Bestandteil der Grundpflege ist die Körperpflege. Diese umfasst tägliche Aktivitäten wie Waschen, Duschen und Zahnpflege. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Hygiene gewährleistet, sondern auch das Wohlbefinden und die Selbstwürde der Pflegebedürftigen gestärkt.
Die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme spielt ebenso eine wichtige Rolle. Pflegekräfte helfen bei der Zubereitung von Mahlzeiten und achten darauf, dass die Patienten ausreichend und gesund ernährt werden. So wird ihre Gesundheit gefördert und das Risiko von Mangelernährung verringert.
Ein weiterer Aspekt der Grundpflege ist die Mobilität. Pflegekräfte unterstützen bei der Bewegung und dem Wechsel der Liege- oder Sitzposition. Dies ist entscheidend, um Dekubitus zu vermeiden und die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen.
Ab Pflegegrad 2 bis 5 steht Ihnen Pflegesachleistung zu. Bis zu diesen Betrag können die Kosten durch die Pflegekasse übernommen werden.
Pflegegeld (§37 SGB XI)
Pflegsachleistung (§36 SGB XI)
Stand Januar 2025
Mit der Punktzahl im Leistungskatalog wird der Punktwert des Pflegedienstes multipliziert, welches den Preis der Leistung ergibt.
Was beinhaltet die Pflegesachleistung
1. An-/Auskleiden
2. Teilwaschen
3. Mund-/Zahnpflege
4. Kämmen
5. Rasieren
6. Evtl. Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes LK1
1. An-/Auskleiden
2. Waschen/Duschen/Baden
3. Rasieren
4. Mund-/Zahnpflege
5. Kämmen
6. Evtl. Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes LK3
- nur 1x wöchentl. und nicht im Zusammenhang mit LK 3 und LK 4
- Bett machen/richten
- Lagerung/Mobilisierung
- Mundger. Zubereiten der Nahrung
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Hygiene bei der Nahrungsaufnahme
- Aufbereitung der Sondennahrung
- Verabreichung der Sondennahrung
- An-/Auskleiden
- Hilfe bei der Darm-/Blasenentleerung
- Teilwaschen
- An-/Auskleiden
- Treppensteigen
- Begleitung bei Aktivitäten
- Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das pers. Erscheinen
erforderlich ist
- Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials
- Reinigen der Wohnung
- Trennung und Entsorgung des Abfalls
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
- Erstellen Einkaufs-/Speiseplan
- Einkaufen
- Einräumen des Einkaufs
- Erstellen eines Einkaufs-/Speiseplanes
- Einkaufen
- Einräumen des Einkaufes
- Zubereitung einer warmen Mahlzeit
- Kochen, Spülen, Reinigen des Arbeitsbereiches
- Zubereitung sonstiger Mahlzeit
- Spülen, Reinigen des Arbeitsbereiches
- Anamnese, Pflegeplanung
- Die Pflegeberatung findet in festen Intervallen statt.
- Pflegegrad 1 freiwillig ( keine Kostenübernahme durch die
Pflegekasse)
- Pflegegrad 2 halbjährlich
- Pflegegrad 3 halbjährlich
- Pflegegrad 4 vierteljährlich
- Pflegegrad 5 vierteljährlich
- Begleitung ,Beschäftigung, Beistand
- Unterstützung bei der Haushaltsführung