Alltagshelden mit Herz ,,Cura-pro''

Pflege und Betreuung mit Leidenschaft
 

Grundpflege im ambulanten Bereich

Die Grundpflege bildet das Fundament der häuslichen Alten- und Krankenpflege. Sie zielt darauf ab, die grundlegenden Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen zu erfüllen. Hierzu gehören vor allem die Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Ein zentraler Bestandteil der Grundpflege ist die Körperpflege. Diese umfasst tägliche Aktivitäten wie Waschen, Duschen und Zahnpflege. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Hygiene gewährleistet, sondern auch das Wohlbefinden und die Selbstwürde der Pflegebedürftigen gestärkt.

Die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme spielt ebenso eine wichtige Rolle. Pflegekräfte helfen bei der Zubereitung von Mahlzeiten und achten darauf, dass die Patienten ausreichend und gesund ernährt werden. So wird ihre Gesundheit gefördert und das Risiko von Mangelernährung verringert.

Ein weiterer Aspekt der Grundpflege ist die Mobilität. Pflegekräfte unterstützen bei der Bewegung und dem Wechsel der Liege- oder Sitzposition. Dies ist entscheidend, um Dekubitus zu vermeiden und die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen.

Ab Pflegegrad 2 bis 5 steht Ihnen Pflegesachleistung zu. Bis zu diesen Betrag können die Kosten durch die Pflegekasse übernommen werden.

Pflegegeld (§37 SGB XI)

  • Pflegegrad 1 = 0,00 Euro
  • Pflegegrad 2 = 347,00 Euro
  • Pflegegrad 3 = 599,00 Euro
  • Pflegegrad 4 = 800,00 Euro
  • Pflegegrad 5 = 990,00 Euro

Pflegsachleistung (§36 SGB XI)

  • Pflegegrad 1 = 0,00 Euro
  • Pflegegrad 2 = 796,00 Euro
  • Pflegegrad 3 = 1.497,00 Euro
  • Pflegegrad 4 = 1.859,00 Euro
  • Pflegegrad 5 = 2.299,00 Euro

Stand Januar 2025


Mit der Punktzahl im Leistungskatalog wird der Punktwert des Pflegedienstes multipliziert, welches den Preis der Leistung ergibt.


 

Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Wir beraten Sie ausführlich zu diesem Thema.

 

 

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Was beinhaltet die Pflegesachleistung

  • Kleine Morgen- oder Abendtoilette LK1 bzw. LK2

1. An-/Auskleiden
2. Teilwaschen
3. Mund-/Zahnpflege
4. Kämmen
5. Rasieren
6. Evtl.  Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes LK1

  • Große Morgen-/Abendtoilette LK3 bzw. LK4

1. An-/Auskleiden
2. Waschen/Duschen/Baden
3. Rasieren
4. Mund-/Zahnpflege
5. Kämmen
6. Evtl.  Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes LK3

  • Haare waschen am Bett LK5

- nur 1x wöchentl. und nicht im Zusammenhang mit LK 3 und LK 4

  • Lagern/Betten LK6

- Bett machen/richten
- Lagerung/Mobilisierung

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme LK7

- Mundger. Zubereiten der Nahrung
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Hygiene bei der Nahrungsaufnahme

  • Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) LK8

- Aufbereitung der Sondennahrung
- Verabreichung der Sondennahrung

  • Darm- und Blasenentleerung LK9

- An-/Auskleiden
- Hilfe bei der Darm-/Blasenentleerung
- Teilwaschen

  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung LK10

- An-/Auskleiden
- Treppensteigen

  • Begleitung bei Aktivitäten (3x Monat möglich) LK11

- Begleitung bei Aktivitäten
- Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das pers. Erscheinen 
  erforderlich ist

  • Beheizen der Wohnung LK12

- Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials

  • Reinigung des genutzten Wohnraumes LK13 und LK13a

- Reinigen der Wohnung
- Trennung und Entsorgung des Abfalls

  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung LK14

- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

  • Wechseln der Bettwäsche LK15
  • Kleiner Einkauf LK16

- Erstellen Einkaufs-/Speiseplan
- Einkaufen
- Einräumen des Einkaufs

  • Großer EInkauf LK17

- Erstellen eines Einkaufs-/Speiseplanes
- Einkaufen
- Einräumen des Einkaufes

  • Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern) (1x Tag) LK18

- Zubereitung einer warmen Mahlzeit
- Kochen, Spülen, Reinigen des Arbeitsbereiches

  • Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen LK19

- Zubereitung sonstiger Mahlzeit
- Spülen, Reinigen des Arbeitsbereiches

  • Erstbesuch

- Anamnese, Pflegeplanung

  • Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

- Die Pflegeberatung findet in festen Intervallen statt.
- Pflegegrad 1 freiwillig ( keine Kostenübernahme durch die     
  Pflegekasse)
- Pflegegrad 2 halbjährlich
- Pflegegrad 3 halbjährlich
- Pflegegrad 4 vierteljährlich
- Pflegegrad 5 vierteljährlich

  • Leistungen der häusliche Betreuung LK22

- Begleitung ,Beschäftigung, Beistand

  • Mobilisation LK23
  • Unterstützung bei der Organisation der Haushaltsführung LK24 und LK24a

Unterstützung bei der Haushaltsführung

  • Erhaltung und Stärkung der Selbständigkeit LK25


 
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